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Forum Verkehrsrecht Fachanwalt

Im Verkehrsrechtsforum der Fachanwälte Kotz aus Siegen können alle Fragen rund um das Verkehrsrecht mit anderen Usern diskutiert werden.


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Hinzugefügt am 16.09.2010 - 22:36:29 vom Peter Konz
Kategorie: Recht / Anwalt / Hilfe
 
 
RSS-Feed - Einträge
 
Muss man beim Einparken nicht blinken?
<p>Hallo, meine 19jährige Tochter hatte heute einen Unfall, als sie an einem Parkplatz entlang der Straße ausparken wollte. Sie ließ gerade ihr Auto an, als sie sah, dass ein Fahrzeug neben ihr fuhr. Da das Fahrzeug nicht blinkte, dachte sie, es fährt an ihr vorbei. Sie wollte also das Fahrzeug noch vorbeilassen, ließ ihr Auto aber - nach ihren Angaben - ca. 30 cm vorrollen, weil der davor befindliche Parkplatz frei war und sie dann leichter ausparken wollte. In diesem Moment fuhr das Fahrzeug, von dem sie dachte, es will vorbeifahren,  vorwärts in die Parklücke und blieb an ihrem linken Kotflügel mit der Beifahrertür hängen. Sie ging davon aus, der Fahrer des anderen Fahrzeugs sei ihr hineingefahren. Dieser hatte zwei Arbeiter im Fahrzeug, die sofort bestätigten, sie hätten gesehen, ihr Chef habe geblinkt und meine Tochter sei schuld. Sie solle ihre Versicherung mitteilen und die Sache sei gut, sie könne dann weiterfahren. Leider tat meine Tochter dies und fuhr heulend zu mir. Wir sind dann zusammen zur Unfallstelle. Der Gegner stand mittlerweile dort auf dem Parkplatz (seine Arbeiter waren in der Nähe an einer Baustelle) und fing sofort damit an, dass seine Mitarbeiter bestätigen können, dass er blinkte. Ich dachte, es seien auf jeden Fall beide schuld und rief die Polizei. Die Polizisten  erklärten mir zu meinem großen Erstaunen, dass der arme Mann gar nicht blinken müsse, wenn er in einen Parkplatz an der Straße einfahre und ich aufhören solle, ihm die Schuld zuzuschieben. Entweder solle meine Tochter eine mündliche Verwarnung annehmen oder die Sache werde an die Bußgeldstelle abgeben, schuld sei meine Tochter auf jeden Fall, auch wenn sich ihr Auto nur 10 cm gerade nach vorne bewegt habe, da man nicht davon ausgehen könne, dass sich ein parkendes Fahrzeug, auch wenn jemand darin sitze, bewege. Meine Tochter hätte ja einfach auf jemand warten können. Der Unfallgegner hätte beim Einfahren auf den Parkplatz nicht damit rechnen können, dass meine Tochter ihr Fahrzeug nach vorne bewegt. Wir waren beide aufgeregt, da ich seit 29 Jahren unfallfrei fahre und daher auch unerfahren war und haben dann zähneknirschend die Verwarnnung akzeptiert.  Jetzt ärgert mich das ganze maßlos und ich kann es einfach nicht glauben, dass man immer schuld sein soll, wenn man aus einem Parkplatz rausfahren will. Außerdem ließ die Polizei meine Tochter gar nicht ausreden. Natürlich hat sie sich falsch verhalten, weil sie nach Bekanntgabe ihrer Personalien nach Hause fuhr und nicht einfach ihr Fahrzeug stehen ließ und die Polizei rief. Als ich meinem Versicherungsvertreter nun den Unfall meldete, erklärte mir dieser auch noch, dass der Unfallgegner in dieser Beziehung bereits unangenehm bekannt sei. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand die Rechtslage erklären würde. Vielen Dank Aventurin</p>
13.10.2010 - 18:34:52
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/23
 
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21.09.2010 - 12:16:03
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/22
 
Bussgeldbescheid - Verjährung
<p>Hallo Forumgemeinde!Ich habe eine Frage zu einer Mahnung aus einem Bußgeldbescheid: Verkehrsordnungswidrigkeit wurde festgestellt am 19.12.2008, der Bußgeldbescheid wurde zugestellt am 05.02.2009 und ich habe damals fristgerecht bezahlt. Jetzt habe ich am 27.05.2010 eine Mahnung erhalten mit folgender Kostenaufstellung:Geldbuße: 60€, Gebühr: 20€, Auslagen: 3,50€, Mahngebühren: 2,50€ Summe: 86€ und geleistete Zahlungen: 64,50€, geschuldeter Betrag: 21,50€. Ich bin mir ziemlich sicher, damals den rechtmäßigen Betrag gezahlt zu haben, diese Mahnung kann ich nach mehr als 12 Monaten nicht nachvollziehen. Ist diese Sache denn nicht verjährt?Vielen Dank für Antworten</p>
06.06.2010 - 16:51:11
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/21
 
Krankenversicherung
<p>Hallo zusammen, habe folgendes Problem: habe bei der KV einen Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt.Habe dann natürlich auch die errechnete Beiträge zugeschickt bekommen.Da die Beiträge zu hoch waren habe ich innerhalb der gesetzlichen Frist einen schriftlichen Widerspruch niedergelegt und das Versicherungsschutz abgelehnt.Eine Bestätigung, dass mein Widerspruch eingegangen sei habe ich bekommen, doch die KV schickt mir weiterhin Post.... -Ich würd die Beiträge nicht zahlen und Ruhen der Leistungsanspruches wegen Zahlungsverzuges---Habe schon tausend mal  mit  denen telefoniert ich  weiss einfach nicht  mehr weiter.''Ich muss doch nicht  bei dennen versichert bleiben?'Ich hatte eine anfrage geschickt die mir dazu einen Angebot und  ich  habe  es  abgelehnt..oder sehe ich das falsch?Was  soll ich  noch  tun um da raus zukommen? danke im voraus LG Steffi</p>
13.05.2010 - 15:29:14
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/20
 
Autodiebstahl
<p>Hallo, mir wurde vor 8 Monaten das KFZ gestohlen, die Versicherung zahlt nicht und lehnt auch nicht ab. RA hat schon eine Frist gesetzt, ist der VR aber scheinbar egal.So unterschwellig wollen die mir nicht glauben das der Wagen gestohlen wurde.......warum wohl sollten die sonst nicht zahlen und auch keine Stellungsnahme abgeben. Da wir keine Rechtsschutz haben und der Wagen auch keine Nobel Karosse ist, wollen wir nicht klagen da diese Sache vielleicht zu teuer wird. Ich habe im www jemanden gefunden der mit der selben VR den gleichen Ärger hat und 4 Jahre einen Prozess geführt hat und am Ende verloren hat wegen einer Hotelrechnung die das Datum auswies als er eingecheckt hat und nicht als er das Hotel verließ.... Mal angenommen man würde mir so etwas unterstellen und behauptet ich hätte den Wagen entwendet müßten die dann nicht dem VR-Nehmer den Schaden zahlen und sich an mich wenden??? Der Versicherungsnehmer ist meine Frau und ich bin mit dem Wagen ein paar Tage weg gewesen. So weit ich noch weiß bin ich auf dem VR Schein als Berechtigter Fahrer eingetragen aber nicht als VR Nehmer. Gruß</p>
13.05.2010 - 15:24:57
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/19
 
Baumbruch zu Nachbarn
<p>Bei uns im Garten ist eine große Tanne vom Baumbruch bedroht. Bei einem Bruch könnte sie beim Nachbargrundstück viel beschädigen. Welche Versicherung ist hier zuständig ? Ist es relevant, dass die Tanne schon stand, als wir das Haus kauften? Vielen Dank für Anwort Nina</p>
13.05.2010 - 15:23:52
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/18
 
Diebstahl Mehrfamilienhaus
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurden aus dem Trockenkeller eines Mehrfamilienhauses 4 Jeanshosen gestohlen. Ich habe dies bei der Polizei auch angezeigt. Die Polizie nahm einen Diebstahl auf! Es gab keine Anzeichen eines Einbruches in das Haus. Die Versicherung begleicht jetzt diesen Schaden nicht, da sie sich darauf beruft, es sei kein Einbruch vorhanden sondern nur ein Diebstahl der nicht versichert sei! Der freundliche Polizist hat mir auf Nachfrage erklärt, dass es auch ein Nachschlüßeleinbruch gewesen sein könnte - Nicht alle Einbruchsspuren seien für Laien erkennbar Ein einfacher Diebstahl kommt in diesem Haus nicht in Frage! Wer will meine Hosen Größe 36 schon tragen? Entweder sind die weibl. Mitbewohner deutlich kräftiger oder es handelt sich im Haus um Männer! Da die Versicherung den Versicherungsschaden nicht beglichen hat - habe ich die Versicherung gekündigt - Stw. Sonderkündigungsrecht Die Allianz aktzeptiert dies aber nicht und droht mir jetzt, da ich die Zahlungen eingestellt habe, mit Abgabe an ein Inkassounternehmen Ich weiß nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar Mit freundlichem Gruß</p>
13.05.2010 - 15:20:00
http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/17
 
Grenzen Schweigepflichtentbindung
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Ärzte, die den Versicherungsnehmer bisher behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbunden. So bekommt der Versicherungsnehmer das Gefühl, dass die Versicherung frei über die gesamte Krankengeschichte verfügen kann. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz (wenn ja welches), in dem Grenzen dieser Schweigepflichtentbindung festgelegt sind? Dessen Aussage könnte z.B. sein, dass der Arzt Patientendaten die länger als 10 Jahre zurückliegen selbst dann nicht an Dritte weitergeben darf, wenn eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Welcher Zeitraum wäre dann entscheidend: Der Zeitraum zwischen dem Eintrag in der Krankenakte und dem Vertragsabschluss oder dem Bedarf der Einsicht in die Krankenakten?Über eine unverbindliche Gefälligkeitsäußerung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen GrüßenDaniel</p>
13.05.2010 - 15:18:18
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