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anwalt rechtsanwalt recht rechtsberatung urteile
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Hinzugefügt am 27.03.2010 - 17:11:38 vom platzhalter
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<p>Grundstücksnachbarn können ein Wegerecht auch durch einen einfachen Vertrag (im Fall mittels formlosen Briefes) vereinbaren, ohne dies notariell beurkunden zu müssen. Einen solchen Wegerechtsvertrag können die Parteien auch nur aus einem wichtigem Grund kündigen (OLG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2010, Az: 1 U 258/10).</p>
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22.10.2010 - 19:34:02
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http://www.rakotz.de/Artikel/Wegerecht-auch-ohne-notariellen-Vertrag-gueltig_854
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<p>Eine Mutter sah die Fürsorge- und Aufsichtspflicht einer Internatsschule verletzt, da eine Mitschülerin ihrer Tochter (11 Jahre) rauchte, es angeblich zu „Liebschaften“ unter den Schülern des Internats kam und der Glaube ihrer Tochter an den Klapperstorch zerstört worden war. Aus den vorgenannten Gründen kündigte sie den bestehenden Internatsvertrag mit sofortiger Wirkung. Die vorgenannten Argumente konnten die Richter des LG Coburg jedoch nicht überzeugen. Diese waren der Ansicht, dass das Internat die Schüler auf die Realität und das weitere Leben in der Gesellschaft vorbereiten muss. Die firstlose Kündigung des Internatvertrags war daher unwirksam (LG Coburg, Urteil vom 06.07.2010, Az: 23 O 105/10).</p>
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22.10.2010 - 19:31:15
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http://www.rakotz.de/Artikel/Internatsvertragskuendigung-weil-Mitschuelerin-rauc ...
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<p>Senkt ein Arbeitnehmer die Preise von Waren eigenmächtig ab, um diese kostengünstiger im Rahmen eines Personalkaufs erwerben zu können, so kann der Arbeitgeber diesem fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht aussprechen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2010, Az: 10 Sa 1977/08).</p>
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22.10.2010 - 19:26:15
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http://www.rakotz.de/Artikel/Preissenkung-bei-eigenem-Personalkauf-fristlose-Kue ...
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<p>Fahrzeugführer denen während der Fahrt eine Zigarette aus der Hand fällt handeln grob fahrlässig, wenn sie sich nach dieser bücken und so nicht mehr die Fahrbahnführung bzw. den übrigen Fahrzeugverkehr beobachten können (AG Hanau, Urteil vom 06.08.2010, Az: 39 C 121/10 (19)). Kommt es zu einem Unfall, so kann es aufgrund des grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrzeugführers zu Kürzungen bei den Leistungen der Kaskoversicherung oder zu Regressansprüchen der Kaskoversicherung kommen, wenn Fahrzeugführer und Fahrzeughalter auseinander fallen.
An Raucher sind wegen der erhöhten Risiken des Rauchens während der Fahrt gesteigerte Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der Fahrzeugführung zu stellen, so dass ihnen Vorkehrungen abzuverlangen sind, dass brennende Zigaretten oder Teile von Glut oder Asche nicht herunterfallen und Situationen schaffen können, auf die nicht mehr kontrolliert, sondern nur noch reflexartig reagiert werden kann, oder dass keine Gefahrenlagen entstehen können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.1995, Az. 23 U 108/94).</p>
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21.10.2010 - 16:39:56
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http://www.rakotz.de/Artikel/Regress-durch-Vollkaskoversicherung-Fahrzeugfuehrer ...
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<p>Nach Ansicht des LG Wuppertal ist die Internetnutzung eines unverschlüsselten WLAN-Netzes zum „Schwarzsurfen“ nicht strafbar (LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010, Az: 25 Qs 177/10). Insoweit gibt es keine Gesetzesnorm, die ein Schwarzsurfen verbietet.</p>
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20.10.2010 - 21:33:01
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http://www.rakotz.de/Artikel/Schwarz-im-Internet-surfen-ist-nicht-strafbar_850
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<p>Nach § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz kann ein Internetprovider gerichtlich dazu veranlaßt werden, Auskunft über einen Internetanschlussinhaber und dessen (Internet-)Verkehrsdaten zu erteilen. Hiergegen steht dem Anschlussinhaber ein Beschwerderecht zu. Der Internetanschlussinhaber kann auch nach Auskunftserteilung durch den Internetprovider noch Beschwerde gegen den gerichtlichen Gestattungsbeschluss erheben (OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010, Az: 6 W 82/10).</p>
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20.10.2010 - 21:28:38
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http://www.rakotz.de/Artikel/Urheberrechtsverletzung-Beschwerderecht-gegen-Provi ...
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<p>Bezeichnet ein Arbeitnehmer einen Kunden/Kundenvertreter seines Arbeitgebers während einer Auseinandersetzung mehrfach als Arschloch, ohne zu wissen, dass es sich bei diesem um einen Kunden/Kundenvertreter seines Arbeitgebers handelt, kann ihm sein Arbeitgeber nicht fristlos kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010, Az: 4 Sa 474/09). Die ausgesprochenen Beleidigungen stellen zwar einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, jedoch wußte der Arbeitnehmer nicht, dass er durch die ausgesprochenen Beleidigungen die Kundenbeziehungen seines Arbeitsgebers gefährdet, so dass der Arbeitgeber lediglich dazu berechtigt ist, das Verhalten des Arbeitnehmers abzumahnen.</p>
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20.10.2010 - 21:20:56
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http://www.rakotz.de/Artikel/Kundenvertreter-mehrfach-als-Arschloch-bezeichnet-f ...
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<p>Fahrzeugführer die mehrfach Verkehrsverstöße begehen und lediglich ein geringes Einkommen erzielen, können sich nicht darauf berufen, dass sie wirtschaftlich nicht in der Lage seien, dass verhängte Bußgeld zu zahlen. Anderenfalls würden verhängte Bußgelder ihre erzieherische Wirkung verlieren. Eine pauschale Verdoppelung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße und Fahrverbotsdauer wegen vorsätzlicher Begehungsweise ist jedoch unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2010, Az: 2 SsBs 20/10).</p>
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20.10.2010 - 21:16:33
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http://www.rakotz.de/Artikel/BussgelderhoehungVerdopplung-bei-Mehrfachtaetern-mi ...
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