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Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht gewinnt vor allem in wirtschaftlich schlechteren Zeiten an Bedeutung. Schlagworte wie Firmenpleiten, Massenentlassungen oder schlechte Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung. Gut wer da seine Rechte, aber auch Pflichten kennt. Der News-Feed von Rechtsanwalt Kotz informiert umfassend und regelmäßig über entsprechende Urteile und Fakten zum Arbeitsrecht.
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rechtsanwalt recht arbeitsrecht arbeitsgericht kuendigung
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Hinzugefügt am 12.02.2010 - 13:22:35 vom platzhalter
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<p>Senkt ein Arbeitnehmer die Preise von Waren eigenmächtig ab, um diese kostengünstiger im Rahmen eines Personalkaufs erwerben zu können, so kann der Arbeitgeber diesem fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht aussprechen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2010, Az: 10 Sa 1977/08).</p>
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22.10.2010 - 19:28:35
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Preissenkung-bei-eigenem-Personalkauf-f ...
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<p>Bezeichnet ein Arbeitnehmer einen Kunden/Kundenvertreter seines Arbeitgebers während einer Auseinandersetzung mehrfach als Arschloch, ohne zu wissen, dass es sich bei diesem um einen Kunden/Kundenvertreter seines Arbeitgebers handelt, kann ihm sein Arbeitgeber nicht fristlos kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010, Az: 4 Sa 474/09). Die ausgesprochenen Beleidigungen stellen zwar einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, jedoch wußte der Arbeitnehmer nicht, dass er durch die ausgesprochenen Beleidigungen die Kundenbeziehungen seines Arbeitsgebers gefährdet, so dass der Arbeitgeber lediglich dazu berechtigt ist, das Verhalten des Arbeitnehmers abzumahnen.</p>
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20.10.2010 - 21:26:11
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Kundenvertreter-mehrfach-als-Arschloch- ...
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<p>Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung, so muss er diesen innerhalb von 3 Wochen darüber informieren, dass bei ihm ein Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte besteht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.07.2010, Az: 1 Sa 403e/09). Informiert der Arbeitnehmer den Arbeitgeber erst nach 4 Wochen oder noch später über seinen Schwerbehindertenstatus, so kann er sich nicht mehr auf den Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte berufen.</p>
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15.10.2010 - 17:56:05
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Kuendigung-Informationspflicht-ueber-Sc ...
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<p>Wann der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitnehmers verwirkt ist, ist umstritten. Nach der Rechtssprechung ist der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitnehmers u.U. nach ca. 11-12 Monaten verwirkt. Es kommt hierbei jedoch immer auf den Einzelfall an. Nach 21 Monaten ist der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitnehmers verwirkt, wenn er über diesen Zeitraum untätig geblieben ist und seine Ansprüche nicht gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber geltend gemacht hat (LAG München, Urteil vom 11.02.2008, Az: 6 Sa 539/07).</p>
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15.10.2010 - 12:58:49
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Wann-verwirkt-der-Zeugnisberichtigungsa ...
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<p>Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Ist die Stelle nach einem Bewerbungsverfahren berechtigt/unberechtigt besetzt worden, endet dieser Anspruch und der nicht berücksichtigte Bewerber hat nur noch einen Schadensersatzanspruch wegen seiner Nichtberücksichtigung als bestgeeigneter Bewerber (BAG, Urteil vom 12.10.2010, Az: 9 AZR 554/09).</p>
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13.10.2010 - 15:03:04
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Bewerbungsverfahren-um-oeffentliches-Am ...
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<p>Klauseln in deutschen Arbeitsverträgen, nach denen bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (z.B. das Rentenalter) der bestehende Arbeitsvertrag automatisch endet, sind nach einer Entscheidung des EuGH richtlinienkonform und verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das AGG - keine Altersdiskriminierung (EuGH, Urteil vom 12.10.2010, Az: C-45/09).</p>
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13.10.2010 - 07:28:49
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Beendigung-von-Arbeitsverhaeltnissen-be ...
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<p>Ein Arbeitnehmer schrieb sich sein Arbeitszeugnis selbst, um sich bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben. Er fälschte hierbei die Unterschrift seines Vorgesetzten. Als der Arbeitgeber von der Zeugnisfälschung Kenntnis erlangte, kündigte er das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos. Die strafbare Handlung des Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber jedoch nicht zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Da das Verhalten des Arbeitnehmers ein außerdienstliches Fehlverhalten darstellt, welches den Arbeitgeber jedoch nicht zur Kündigung berechtigt (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.06.2010, Az:7 Ca 263/10).</p>
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08.10.2010 - 18:39:20
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Unterschrift-vom-Chef-unter-Zeugnis-gef ...
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<p>Ist eine Vergütungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sittenwidrig, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die übliche/normale Vergütung. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann auch dann sittenwidrig sein, wenn das Arbeitsverhältnis offiziell als Praktikum bezeichnet wird. Auch in diesen Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die übliche/normale Vergütung (ArbG Berlin, Urteil vom 10.08.2007, Az: 28 Ca 6934/07).</p>
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07.10.2010 - 06:04:31
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Artikel/Sittenwidrige-Lohnabrede-Anspruch-auf-n ...
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