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Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Siegen verfügt über die Fachanwaltschaft im Bereich Arbeitsrecht und betreibt im Internet ein Arbeitsrechtsforum in dem sich Arbeitnehmer zu allen Rechtsfragen rund um den Arbeitsplatz austauschen können.
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rechtsanwalt forum arbeitsrecht siegen fachanwalt
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Hinzugefügt am 16.09.2010 - 01:02:25 vom Peter Konz
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<p>Hallo
Wollte mal nachfragen ob das so rechtlich in Ordnung ist was die Firma mit mir machen wollte.
Also wurde an nem Tag von ner Zeitarbeitsfirma angerufen da ging es um einen Arbeitsplatz soweit alles ganz ok. doch dann der Hammer ich sollte am selben Abend noch anfangen. Habe mir erst nichts dabei gedacht und soweit zugesagt (auf meine Anfrage erst die nächste Woche anfangen zukönnen wurde garnicht drauf eingegangen) Nun sollte ich Abends auf dem Parkplatz der zu arbeitenden Firma den Arbeitsvertrag unterschreiben.
Und nun meine Frage ist das denn wirklich rechtens?
Habe diesem Herrn Am Parkplatz ne Absage gegeben auch weil er in keiner Weise auf meine Interessen den Arbeitsvertrag teilweise zu ändern eingegangen ist.</p>
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17.09.2010 - 19:00:40
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/46
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<p>Bei meinem Fall geht es darum, das mein Arbeitsplatz komplett wegfällt und ich umgesetzt werden soll, dabei muß ich dann im Dreischichtsystem und in die Kälte arbeiten, vorher habe ich am Empfang in zwei Schichten gearbeitet. Muß ich das hinnehmen? Darf ich auf eine Kündigung mit Abfindung bestehen, da ich bereits seit Jahren hier beschäftigt bin? Was sind zuzumutbare Änderungen in meinem Arbeitsplatz?</p>
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31.08.2010 - 18:07:18
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/45
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<p>Hallo,
ich habe grade mein altes Ausbildungszeugnis (ausgestellt 06.2007) genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es mit "ausreichend" bewertet wurde, was wohl daran lag das ich gemobbt wurde und mir damals erlaubt habe mit diesem Problem zu meinem Chef zu gehen, dieser sich jedoch dann auf die Seite meiner Kollegen gestellt hat. Jetzt ist meine Frage ob ich die Möglichkeit habe zum jetzigen Zeitpunkt ein neues Zeugnis anzufordern? Ich möchte damit ja keine 1 bezwecken aber ein Zeugnis zwischen 2-3 sehe ich durchaus als angemessen an.
Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung.
</p>
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24.08.2010 - 08:56:46
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/43
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<p>Tach zusammen, liebes Forum.
Bei der Geschichte hier (real) packt sich so mancher an den Kopp:
Im Anstellungsvertrag wird ein Wettbewerbsverbot integriert (weltweit) für 2 Jahre mit Karenzentschädigungszusage 50% der Bezüge - sowiet erst mal in Ordnung.
Der Anstellungsvertrag auf offiziellem Firmenbriefpapier einer im HRB registrierten GmbH, mit offiziellem Firmenstempel und mit schön schwungvollem Kürzel als Unterschrift (keine weitere Namensnennung vom so Unterzeichnenden) und dann "mit Leben erfüllt", sprich es wurde gearbeitet, das Gehalt kam pünktlich und (anfangs) in vereinbarter Höhe. Kurz: alles war gut.....
Aufgrund 1/3 verkürzter Gehaltszahlungen über 3 Monate kam es dann zum "Rütlischwur": der Arbeitnehmer kündigte, zog vors Arbeitsgericht und erstritt (pikant: Versäumnisurteil) die ungekürzte Nachzahlung (die dann trotzdem per Androhung von Zwangsvollstreckung nach 6 Wochen "geholt" werden mußte). Davon unabhängig teilte der (Noch)Arbeitnehmer dem (Noch)Arbeitgeber in der laufenden Kündigungsfrist mehrfach (Telefon, persönlich, Fax, Einschreiben) explizit noch mit, sich selbstverständlich an das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot gegen die Karenzentschädigung zu halten.
Und wieder: es geschah nichts, keinerlei Reaktion, keine Zahlung der Karenzentschädigung, weder im ersten Monat nach Dienstende, trotz (anwaltlicher) Mahnung (Einschreiben) auch im zweiten Monat nichts, keine Zahlung der vereinbarten Karenzentschädigung und dann, nach Anrufung des Arbeitsgerichtes auch in dem Fall (der Rechtsschutz sei dank) im 3.Monat der Nichtzahlung, auf einmal eine Reaktion dergestalt, man (der Geschäftsführer) habe den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben, sondern ein nicht Handlungsbevollmächtigter Mitarbeiter. Und weiter:, ..."der Vertrag hinsichtlich Anstellung etc. gehe ja schon in Ordnung, denn damit hätte man den Mitarbeiter beauftragt."
Aber: (nun kommt die "krause" Logik) n i c h t wäre der Mitarbeiter beauftrag gewesen, das aus 4 Paragraphen (wohlgemerkt, m i t t e n d r i n im 5 Seiten-Anstellungsvertrag....) bestehende Wettbewerbsverbot "mitzuunterzeichnen". Das hätte dann doch n u r dem Geschäftsführer als Prinzipal (HGB-Terminus) zugestanden. Mithin also sei, mangels einer ausgehändigten "gültigen" Urkunde (dem HGB sei Dank), das Wettbewerbsverbot vollkommen nichtig und man daher auch gar nicht verpflichtet zur Zahlung irgendeiner Karenzentschädigung.
Peng, das sass erstmal, aber es ging noch weiter im Text: Denn, für den Fall dass ein Arbeitsgericht das anders sehen sollte, unterstelle man dem Ex-Angestellten schon mal, dass er dem Unternehmer Wettbewerb mache und letzterer daher eh` nix zahlen muss."
Klasse, ne?!
Mal abgesehen von diesem Nonsens mit den im Nachhinein "herausgelösten" Paragraphen verschlug es zwar dem (Ex)Arbeitnehmer erstmal die Sprache, aber in dem derzeit (immer) noch laufenden Arbeistgerichtsverfahren hofft er, doch noch zu seinem Recht zu kommen.
Der (Ex)Arbeitnehmer wird sich zu gegebener Zeit (die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber eben doch sehr gründlich) mit dem Fortgang der Geschichte hier wieder melden.
Bis dahin ist er aber auf Meinungen,kritische Diskussion hier im Forum (Danke dafür, leiber Herr Kotz) sehr neugierig. </p>
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12.08.2010 - 15:19:22
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/42
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<p>Eingliederungszuschuss beantragt- erhalten.Jetzt soll plötzlich kein Arbeitsvertrag zustandekommen.Mündliche Abreden,Aufgaben, Arbeitszeit, Gehalt, unbefristetesArbeitsverhältnis, Eintrittstermin alles besprochen unddem Arbeitsamt mitgeteilt.Was passiert nun? Ist der Arbeitgeber nicht an eine Pflicht gebunden?</p>
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14.07.2010 - 21:03:40
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/34
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<p>Sehr geehrte Damen und Herrn,
Arglistige Täuschung durch Leihfirma“ kann man das als wichtigen Grund einer Selbstkündigung betrachten?
Ich möchte dass erläutern! Mein Arbeitsgeber köderte mich, mit einer langfristigen Arbeitsstelle in meinem Nahbereich. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, wurde leider nichts aus dieser Stelle, stattdessen bekam ich nur kurzfristige Einsätze von 1 -2 Wochen. Hätte ich dies vorher gewusst, hätte ich wohl kaum den Arbeitsvertrag unterzeichnet.
Was kann ich tun, muss ich mir das gefallen lassen? Gehe ich das Risiko ein, mir eine Sperrfrist einzuhandeln, wenn ich aus eigenem Wunsch kündige? Und wie sieht es mit Vertragsstrafen aus?</p>
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04.07.2010 - 11:51:50
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/33
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Ich möchte meinen Arbeitsvertrag von einer 40stunden Woche auf eine 38stunden Woche minimieren. Jetzt gibt mein Arbeitgeber einen Vorschlag von einem neuem Arbeitsvertrag indem er mir 2 Urlaubstage abziehst und was verständlich sit auch ein geringeres Gehat zahlt. Nun ist meine Frage: Darf er mein Urlaub auch kürzen?Ich arbeite in einer privaten Physiotherapie im Osten. Ich bin 48 jahre alt und erhalte nach meinem alten Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub.Ich bedanke mich im vorraus für Ihre Mühen und verbleibe mit freundlichem GrußBirgit
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10.06.2010 - 20:46:03
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/31
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<p>Hallo, mir wurde von meinem Vorgesetzten in Abwesenheit „Urlaub“ mein Schreibtisch Aufgebrochen ist das Rechtens ??</p>
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30.05.2010 - 15:26:04
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http://www.arbeitsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/29
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